Kurzzeitwohnen

Die rote Kaffeemaschine muss mit, wenn Christoph in den „Urlaub“ fährt. Es geht für ihn aber nicht ans Meer, sondern zu den Grazer Reininghausgründen. Dort lebt er für eine Woche in einer 2er-WG des LebensGroß-Kurzzeitwohnens. Christoph braucht beim Essen und bei der Körperpflege Unterstützung, die er normalerweise von seiner Mutter bekommt. „Doch manchmal braucht die Mama Urlaub, und dann mache ich quasi auch Urlaub“, sagt Christoph. Das Kurzzeitwohnen von LebensGroß macht das möglich.

Es handelt sich dabei um ein Angebot für Menschen mit Behinderungen, die bei ihren Familien wohnen. Wenn die Angehörigen einmal nicht zu Hause sein können – beispielsweise wegen einer Dienstreise, wegen eines Krankenhausaufenthalts oder eines Urlaubs –, kann man die Kurzzeitwohnung nutzen. LebensGroß bietet in Graz-Reininghaus in einer barrierefreien Wohnung 3 Kurzzeit-Wohnplätze an. Die Bewohner:innen haben jeweils ein Einzelzimmer und werden von LebensGroß-Mitarbeiter:innen begleitet.

Das Angebot steht Menschen mit hohem oder höchstem Unterstützungsbedarf ab dem 15. Lebensjahr zur Verfügung. Voraussetzung ist ein gültiger Bescheid der Behörde. Im Regelfall kann das Angebot an 30 Tagen pro Jahr in Anspruch genommen werden. Kurzzeitwohnen ist nur in Kombination mit einer Tagesbegleitung außer Haus möglich.

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