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LebensGroß Arbeit

Für eine inklusivere Arbeitswelt

Arbeit hat viele Gesichter und ist individuell wie jeder einzelne Mensch selbst. Sie kann für eine Betätigung oder den Broterwerb stehen. Für die einen ist Arbeit das Verrichten einer Tätigkeit, für die anderen eine notwendige Beschäftigung. Wieder andere beschreiben Arbeit als aktives Tun. Einige verstehen ihre Arbeit als Berufung.

 

Jedenfalls ist Arbeit als sinnvolle Aufgabe für jede:n ein Grundbedürfnis und im Sinne der Selbstverwirklichung eines der höchsten Ziele. Jeder Mensch soll seine Talente, Potenziale und seine Kreativität frei entfalten können. Arbeit ist ein Grundrecht, das jedem Menschen ermöglicht, eine Lebensgrundlage zu schaffen.

Für LebensGroß ist Arbeit ein Kernthema – das jede und jeden betrifft.

Egal, was Arbeit für die oder den Einzelnen bedeutet, der gemeinsame Nenner ist die sinnvolle Aufgabe, die jede:r von uns Tag für Tag erfüllen möchte. Und es ist weit mehr als das.

 

Arbeit ist ein Menschenrecht und in der UN-Menschenrechtskonvention verankert. In Artikel 23 steht: „(1) Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit. (2) Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.“

 

LebensGroß fordert „Gehalt statt Taschengeld“ für alle. Menschen mit Behinderungen, die in einer Werkstätte oder Tagesstruktur arbeiten, bekommen in der Regel kein Gehalt, sind nicht sozialversichert und auch nicht pensionsversichert.

Obwohl sie regelmäßig zu ihrer Arbeitsstelle gehen und eine Tätigkeit verrichten, gilt dies nicht als Erwerbsarbeit. Die Teilnehmer:innen erhalten lediglich ein Taschengeld. LebensGroß unterstützt die Teilnehmer:innen zusätzlich mit einer Prämie, aber dies ist nur ein kleiner Tropfen auf dem heißen Stein. Es widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz und der UN-Menschenrechtskonvention. LebensGroß fordert vollwertige Dienstverhältnisse für Menschen mit Behinderungen. Transferleistungen für den Lebensunterhalt und das Wohnen sind veraltete Konzepte. Sie haben in einer modernen Gesellschaft, die Unterschiedlichkeit als Chance sieht, keinen Platz. LebensGroß fordert Modelle, die Gleichberechtigung schaffen und eine selbstbestimmte Lebensführung zulassen.

An der Gesellschaft teilhaben, finanziell unabhängig und aktiv in das soziale Umfeld eingebunden sein: Im Bereich Arbeit bedeutet soziale Nachhaltigkeit berufliche Teilhabe und damit die Einhaltung der Menschenrechte über Generationen. LebensGroß steht für ein gesellschaftspolitisches Engagement, das Chancengleichheit und Potenzialentfaltung forciert. Das schafft Perspektiven in der Arbeitswelt für Menschen mit und ohne Behinderungen, für Jugendliche und Ältere, für Menschen, die gerade nicht aktiv in den Arbeitsmarkt eingebunden sind oder kurz vor dem ersten Tag in der Arbeitswelt stehen, und für jene, die aus ihren Heimatländern geflüchtet sind und vor einem Neubeginn stehen. Kurz: Es entstehen Perspektiven für alle Menschen, die LebensGroß begleitet.

Projekt STEP BY STEP II

Menschen mit Behinderungen sollen am Arbeitsleben gleichberechtigt teilhaben, heißt es in Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention. Einen Beitrag dazu leistet das Projekt Step by Step II, indem es Dienstverhältnisse für teilarbeitsfähige Menschen mit Behinderungen ermöglicht.

Teilarbeitsfähige Menschen, die bisher keine Chance auf eine Anstellung hatten und nur ein Taschengeld und eventuell eine Arbeitsprämie bekamen, werden bei LebensGroß vollversichert angestellt. Das Anstellungsverhältnis in den frei wählbaren Partnerbetrieben von LebensGroß auf dem ersten Arbeitsmarkt oder bei öffentlichen Einrichtungen liegt grundsätzlich über der Geringfügigkeitsgrenze und beträgt meist 18,5 Wochenstunden. Das tatsächliche Beschäftigungsausmaß wird individuell vereinbart. Als Entlohnungsbasis sind brutto 1.698,30 Euro bei Vollzeitanstellung vorgesehen. Die Dienstverhältnisse unterliegen nicht dem SWÖ-Kollektivvertrag.

Die Anstellungsverhältnisse werden vom Land Steiermark gefördert. Betriebe beteiligen sich mit einem Kostenbeitrag und stellen eine Mentorin oder einen Mentor bereit.

Leistungen von LebensGroß
  • Auswahl und Schulung der Projektteilnehmer:innen
  • Akquise und Auswahl von geeigneten Partnerbetrieben
  • Beratung und Unterstützung der Partnerbetriebe
  • Arbeitsbegleitung im Zuge des Praktikums und nach erfolgter Anstellung
  • Unterstützung der innerbetrieblichen Mentor:innen des jeweiligen Partnerbetriebs
  • Anstellung der Projektteilnehmer:innen durch LebensGroß
  • Evaluierung des Projekts
Aufgaben der Partnerbetriebe
  • Bereitstellung von Praktikumsplätzen zur Arbeitserprobung
  • Identifizierung von geeigneten Aufgabenfeldern für die Projektdauer
  • Bereitstellung einer innerbetrieblichen Ansprechperson (Mentor:in)
Die Vorteile für die Projektteilnehmer:innen
  • Die Projektteilnehmer:innen arbeiten in einem inklusiven Setting direkt in einem betrieblichen Umfeld.
  • Erfahrene Arbeitsbegleiter:innen unterstützen über die gesamte Projektdauer.
  • Die Projektteilnehmer:innen werden bei LebensGroß angestellt und bekommen ein faires Gehalt statt Taschengeld. Die individuelle finanzielle Ausgangslage der Projektteilnehmer:innen wird berücksichtigt. Es soll vermieden werden, dass bestehende Transferleistungen (wie zum Beispiel Familienbeihilfe oder Waisenpension) dauerhaft verloren gehen.
Foto von Herrn Reinhard Wittreich

„Motivation und Begeisterung kann man nicht lernen. Mitarbeiter:innen mit Behinderungen bringen eine großartige Einstellung zur Arbeit mit. Sie identifizieren sich mit unserer Firma und leisten hervorragende Arbeit. Das bereichert uns alle.“

Reinhard Wittreich Geschäftsführer Personal Kastner & Öhler in Graz

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