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LebensGroß
Menschenrechte

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“

Der erste Satz der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte steht im Mittelpunkt der Arbeit mit allen und für alle Menschen bei LebensGroß. Weil die Menschenrechte für uns unantastbar und die Grundlage für ein gelingendes Zusammenleben in einer bunten und offenen Gesellschaft sind.

 

LebensGroß setzt alles daran, dass jede:r ein Leben nach ihren bzw. seinen Vorstellungen leben kann. Im Rahmen unserer Dienstleistungen und Angebote orientieren wir uns an den Bedürfnissen der Menschen, die wir begleiten. Personenzentriertes Arbeiten bietet den konzeptionellen Rahmen, um individuelle Lösungen mit jedem Einzelnen zu erarbeiten.

65 Jahre Menschenrechte in Österreich

Das Jahr 2023 ist ein „Jubiläumsjahr der Menschenrechte“. Mit vielen Angeboten und Aktionen weist LebensGroß auf die Bedeutung der Menschenrechte hin. So gibt es in Graz eine digitale Schnitzeljagd. Gestaltet von Student:innen der Karl-Franzens-Universität, kann man sich dabei in der Menschenrechtsstadt auf die Spuren der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte machen. Start ist beim Hauptgebäude der Karl-Franzens-Universität. Einfach QR-Code scannen und loslegen.

 

LebensLernen, das Forschungsbüro Menschenrechte und die Rechtsberatung von LebensGroß haben außerdem eine inklusive Workshop-Reihe entwickelt, in welcher man die Geschichte der Menschenrechte kennenlernt und sich mit deren Wirkung in der Praxis auseinandersetzt.

Im September 2023 fand eine Fachtagung unter dem Titel „Praxis trifft Wissenschaft“ statt. Veranstaltet wurde sie von LebensGroß und dem Forschungszentrum für Inklusive Bildung. Rund 150 Teilnehmer:innen aus Politik, Wissenschaft und Praxis erarbeiteten dabei sieben Perspektiven, die bis zum Jahr 2030 umgesetzt werden sollen. Sie wurden auch von den anwesenden Politiker:innen unterschrieben, um die Bedeutung zu unterstreichen. Hier eine Zusammenfassung der Kernpunkte:

Arbeit
Es braucht eine vollwertige Anerkennung von Menschen mit Behinderungen am ersten Arbeitsmarkt, wo jeder seine Potenziale entfalten kann und sozialversicherungsrechtlich abgesichert ist.

 

Sport, Kultur und Freizeit
Barrieren im Sport-, Kultur- und Freizeitbereich müssen abgebaut werden. Der Zugang zu diesen Institutionen muss für alle Menschen möglich sein, da vor allem am Land Vereine das Tor zum gesellschaftlichen Leben sind.

 

Barrierefreiheit
Es braucht eine Sichtbarmachung und Sensibilisierung für Barrieren, um diese ganzheitlich zu denken. Barrierefreiheit darf nicht bei Rampen für Rollstuhlfahrer:innen aufhören. Menschen mit Behinderungen müssen als Expert:innen in Planungsprozesse eingebunden werden.

Politik und gesellschaftliche Teilhabe
Politiker:innen müssen auf Augenhöhe mit allen Menschen kommunizieren. Es braucht politische Informationen in einfacher Sprache und Anliegen dürfen nicht in der Schublade verschwinden, nur weil Ämter mit neuen Menschen besetzt werden. Die Politik hat die Verantwortung inklusive Rahmenbedingungen auf allen Ebenen zu schaffen.

 

Wohnen
Menschen mit Behinderungen – egal welchen Alters und mit welchen Erkrankungen – dürfen selbst entscheiden, wo, wie und mit wem sie leben wollen. Dazu braucht es De-Institutionalisierung und flexiblere Betreuungsmöglichkeiten.

 

Bildung
Jedes Kind hat das Recht auf inklusive Bildung und barrierefreie Schulbauten. Eine inklusive Ausbildung für alle Pädagog:innen im Bildungsbereich muss verpflichtend sein.

 

Familie, Partnerschaft und Sexualität
Erwachsene Menschen (mit Behinderungen) sollen wie Erwachsene behandelt werden. Partnerschaft und Elternschaft muss für Menschen mit Behinderungen (auch in Institutionen) lebbar sein.

Folgende Projekte wollen wir in diesem Zusammenhang besonders erwähnen:

Forschungsbüro Menschenrechte

Das Forschungsbüro Menschenrechte setzt sich seit Jahren mit verschiedenen Aspekten der UN-Behindertenrechtskonvention auseinander. Vor allem die Politische Teilhabe ist ein wichtiges Thema für das inklusive Forscher:innenteam. Im Jahr 2017 hat das Forschungsbüro eine erste Studie zum Wahlverhalten von Menschen mit Behinderungen durchgeführt. Die Ergebnisse waren eindeutig. Demnach gehen 25 Prozent der Österreicher:innen mit Behinderungen nie zu einer politischen Wahl.

Das sind eklatant mehr als im Rest der Bevölkerung. Die Gründe dafür liegen sowohl an räumlichen Barrieren als auch am Mangel an Information. Komplizierte Wörter, lange Schachtelsätze, Fachausdrücke und Beamtendeutsch – vor allem offizielle Schreiben (wie etwa Wahlinformationen) stellen viele Menschen vor Verständnishürden.

 

Deshalb hat das Forschungsbüro bereits im Jahr 2021 erste Informationsvideos rund um das Thema „Wählen“ erstellt. Viele mehr sind seither dazugekommen. In einfacher Sprache wird in den Videos erklärt, warum man wählen sollte, welche Möglichkeiten der Stimmenabgabe es gibt und wer in Österreich wählen darf.

Weiters besteht eine Kooperation mit dem Grazer IT-Unternehmen comm-unity. Wahlinformation wird dabei in einfache Sprache übersetzt und ist mittels QR-Code unkompliziert abrufbar.

 

Und das Engagement des Forschungsbüros rund um Politische Teilhabe wirkt auf vielen Ebenen. So wurde eine Delegation im Februar 2023 zur Zero Project Conference eingeladen, die die Inklusion von Menschen mit Behinderungen fördern will. Alljährlich gibt es eine Konferenz im Büro der Vereinten Nationen in Wien. Rund 6.000 Expert:innen aus 120 Ländern kommen dabei zusammen, um innovative Lösungen zu diskutieren. Im Vorfeld der Konferenz wurden im Parlament in Wien Best-Practice-Beispiele vorgestellt. Das Forschungsbüro war vor Ort.

Mann mit Brille spricht in Mikrofon, Kurt Feldhofer bei der Zero Waste Conference

„Im Bereich Politische Teilhabe gibt es noch viel zu tun. Und wir werden auf jeden Fall weiter daran arbeiten, Barrieren abzubauen.“

Kurt Feldhofer Leiter des Forschungsbüros für Menschenrechte

    GesuPa

    Artikel 25 der UN-Behindertenrechtskonvention behandelt das Recht auf Gesundheit. In der Einleitung steht: „Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu […] Gesundheitsdiensten haben.“ Doch der Zugang allein ist oft nicht genug. Für Menschen, die sich verbal nicht so gut ausdrücken können, ist der Weg zum Arzt oder ins Krankenhaus oft ein schwieriger. Der GesuPa soll sprachliche Barrieren zwischen medizinischem Personal und Patient:innen abbauen und so eine bestmögliche Gesundheitsversorgung ermöglichen.

     

    GesuPa steht für Gesundheitspass. Es handelt sich dabei um einen handlichen Pass, in welchem wichtige Informationen über Patient:innen ebenso enthalten sind wie deren persönliche Vorlieben, Ängste oder Bedürfnisse: etwa die Angst vor Spritzen, das Unwohlsein dabei, direkt angesehen oder überraschend berührt zu werden, oder die Information darüber, dass das Licht bei einem stationären Krankenhausaufenthalt auch in der Nacht angelassen werden soll. Zusätzlich kann im Pass vermerkt werden, was die Person selbst tun kann bzw. wobei sie Unterstützung benötigt oder wie die Person mit anderen kommunizieren kann.
    Der Pass kann kostenlos angefordert werden. Mehr Information dazu gibt es hier.

    Studie Inklusives Altern

    41 Prozent jener Menschen, die in Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe betreut werden, sind mittlerweile älter als 50 Jahre – und die Zahl steigt. Zwar werden deren individuellen Bedürfnisse von den agierenden Mitarbeiter:innen berücksichtigt, sie sind aber weder strukturell, noch systemisch verankert. Man spricht oft von „unsichtbarem Altern.“

    Obwohl im österreichischen Nationalen Aktionsplan 2012-2020 „älteren Menschen mit Behinderungen“ ein eigenes Kapitel gewidmet ist, wurde bisher keine der formulierten Zielsetzungen erreicht. Festgeschrieben sind dort beispielsweise die Förderung von Kontaktmöglichkeiten älterer Menschen untereinander, die Schaffung eines inklusiven Wohnumfeldes im Alter sowie die Ermöglichung eines selbstbestimmten Lebens daheim.

     

    Die wissenschaftliche Datenlage zum Thema ist schlecht. Es besteht dringender Handlungsbedarf. Daher hat LebensGroß gemeinsam mit der Lebenshilfe Österreich eine Studie zum Thema „Inklusives Altern“ in Auftrag gegeben. Erstmals wurden dabei Daten gesammelt und daraus resultierend auch Handlungsempfehlungen für die zukünftige Gestaltung von Angeboten und Dienstleistungen für die Zielgruppe erarbeitet.

     

    Anregungen, die sich aus der Studie ergeben haben, sind:

    • Die Regelungen in der Behindertenhilfe und der Altenpflege sollten in allen Bundesländern gleich und einheitlich sein.
    • Auch Menschen mit Behinderungen sollen das Recht haben, in Pension gehen zu dürfen. Das bedeutet, dass sie im Alter nicht mehr so lange oder gar nicht mehr in Werkstätten gehen müssen, wenn sie das nicht wollen.
    • Beim Wohnen sollte es eigene Senior:innen-Wohngruppen geben. Grundsätzlich sollen sich Menschen mit Behinderungen aussuchen können, wo sie wohnen und welche Unterstützung sie haben wollen.
    • Persönliche Assistenz und persönliches Budget soll es für alle geben – auch für ältere Menschen.
    • Es braucht mehr Information und Schulungen zum Thema Alter, Tod und Sterben für Mitarbeiter:innen in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen.
    • Pflegende Angehörige müssen besser unterstützt werden.

    Die Studie „Inklusives Altern“ wurde am 7. November online über Zoom einer breiten Öffentlichkeit präsentiert. Hier kannst du dir eine Aufnahme der Präsentation ansehen.

    In den ersten 30 Minuten wurden die Ergebnisse in einfacher Sprache präsentiert – anschließend folgte eine detailliertere Präsentation.

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